I. 1. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Betroffenen am 26.08.1994 wegen vorsätzlichen Zweckentfremdens von Wohnraum gemäß Art. 6 §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 2 MRVerbG in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung der [...]
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