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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 10.05.1996

1 Ss 42/96

Normen:
StGB §§ 46, 47, 56

Fundstellen:
NStZ-RR 1997, 2

I. Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 12.10.1995 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen (eine Packung Rasierklingen im Wert von 13,69 DM) zu der Geldstrafe von 120 Tagessätzen a 50,00 DM [...]
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