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BayObLG - Entscheidung vom 13.12.1996

2 ObOWi 919/96

Normen:
OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
BayObLGSt 1996, 180
DAR 1997, 209
DAR 1997, 209 (Ls)
DRsp IV(468)192b
MDR 1997, 485
NJW 1997, 1864
NZV 1997, 452
VRS 93, 126
VersR 1997, 1545

Der Betroffene befuhr am 30.1.1996 gegen 12.59 Uhr mit seinem Pkw den Überholstreifen der Bundesautobahn A3 in Richtung Frankfurt. Bei Kilometer 325.142 unterschritt er den erforderlichen Sicherheitsabstand zum [...]
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