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BayObLG - Entscheidung vom 18.07.1996

2Z BR 63/96

Normen:
WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2

Fundstellen:
DRsp I(152)274c
NJWE-MietR 1996, 231
WE 1996, 400
WuM 1997, 187
ZMR 1996, 574

Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. § 7 der Gemeinschaftsordnung ( GO ) lautet: Jeder Miteigentümer ist verpflichtet, sein Sondereigentum auf eigene Kosten instandzuhalten und instandzusetzen, [...]
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