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BayObLG - Entscheidung vom 29.08.1996

2Z BR 87/96

Normen:
ZPO § 830

Fundstellen:
InVo 1997, 18
JurBüro 1997, 48
KTS 1996, 601

Steht eine Hypothekenbestellung erst noch bevor, wenn auch bereits ein - u.U. durch eine Vormerkung gesicherter - Anspruch auf sie besteht, ist nur die Geldforderung (nach § 829 ZPO ) zu pfänden. Das mit der wirksamen [...]
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