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BayObLG - Entscheidung vom 05.11.1996

3Z AR 81/96

Normen:
FGG § 65 a, § 46

Fundstellen:
BayObLGZ 1996 Nr. 59
FamRZ 1997, 438

I. Das Amtsgericht Wolfratshausen führt für den Betroffenen ein Betreuungsverfahren. Als Aufgabenkreis des Betreuers ist die Vermögenssorge bestimmt, ausgenommen die Verwaltung der Mieteinnahmen aus zwei Objekten sowie [...]
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