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AG Nürnberg - Entscheidung vom 02.04.1996

36 C 302/96

Normen:
BGB § 249, § 254 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(123)432e
ES Kfz-Schaden G-2/18
ZfS 1996, 429

Der eingeschaltete Sachverständige klagt - nach wirksamer Abtretung der Ersatzansprüche des Geschädigten - gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers. Ein - hier noch vorsichtig anklingender - Unwille des Gerichts [...]
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