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AG Günzburg - Entscheidung vom 25.04.1996

1 C 1121/95

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
StGB § 223
StPO § 153a

Die Klägerin kann von dem Beklagten die Zahlung eines Schmerzensgeldes verlangen, weil sie den Beweis geführt hat, dass der Beklagte sie vorsätzlich und rechtswidrig körperlich verletzt hat (§§ 823 , 847 BGB ). [...]
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