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AG Gelsenkirchen-Buer - Entscheidung vom 18.04.1996

29 C 40/96

Normen:
BRAGO § 84 Abs. 2, § 105 Abs. 1

Fundstellen:
AGS 1996, 127
JurBüro 1996, 471
ZfS 1997, 71

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen. Die nach der Teilrücknahme verbleibende Klage ist unbegründet. Dem Kläger steht ein Befreiungsanspruch aus dem Versicherungsverhältnis in [...]
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