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OLG München - Entscheidung vom 15.02.1995

12 WF 524/95

Normen:
BGB §§ 1379 259 ff.

Fundstellen:
DRsp I(165)241j-k (Ls)
EzFamR aktuell 1995,167
FPR 1997, 41
FamRZ 1995, 737
OLGReport-München 1995, 90

Die sofortige Beschwerde des Vollstreckungsschuldners ist zulässig (§§ 793 , 577 , 569 ZPO ) insbesondere nicht verfristet, da der Beschluß vom 22.9.1994 dem Vollstreckungsschuldner erst am 9.1.1995 zugestellt wurde. [...]
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