Die sofortige Beschwerde der Kläger ist gemäß § 91 a Abs. 2 S. 1, 577 Abs. 2 ZPO zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat den Klägern zu Recht gemäß § 91 a Abs. 1 ZPO die Kosten des Verfahrens [...]
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