I. Das Amtsgericht Rastatt hat den Betroffenen am 26.08.1994 wegen fahrlässigen Nichtbefolgens des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage - Ordnungswidrigkeit gem. §§ 24 StVG , 37 , 49Abs. 2 - zu einer Geldbuße von DM [...]
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