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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.07.1995

11 U 24/94

Normen:
BGB § 906 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
DRsp I(150)351a
NJW-RR 1995, 1482
OLGR-Düsseldorf 1995, 260
OLGReport-Düsseldorf 1995, 260
RdL 1995, 258

Der Kläger und seine Ehefrau sind Inhaber eines Gartenbaubetriebes in St., in dem sie u. a. Rosen in Treibhäusern kultivieren. Der Beklagte bewirtschaftet eine benachbarte Ackerparzelle, die am nächstgelegenen Punkt [...]
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