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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 11.04.1995

5 Ss 85/95 - 30/95 I

Normen:
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
StV 1995, 527

Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nach §§ 29 Abs. 1 Nr. 3, 1 i.V.m. Anlage 1, 3 BtMG zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40,- DM verurteilt. Hiergegen richtet [...]
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