Die dem früheren Betroffenen zu erstattenden Auslagen bemessen sich entgegen der Auffassung der Verwaltungsbehörde und des Amtsgerichts nach §§ 105 Abs. 1 , 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO in Verbindung mit §§ 105 Abs. 3 , 84 [...]
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