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»1. Ein vertraglicher Erfüllungsanspruch auf Ausgleich eines Waren- oder Kassenfehlbestandes ist zu dem Zeitpunkt fällig im Sinne tariflicher Ausschlussklauseln, zu dem vom Arbeitgeber eine Bestandskontrolle zumutbarerweise erwartet werden darf. 2. Bei ei
»1. Beantragt ein in einem Bestands- bzw. Lohnstreit tätig gewordener Anwalt Festsetzung des Streitwerts bzw. des Gegenstandswerts, ist der Antrag als Festsetzungsantrag gemäß §§ 9 Abs. 2 BRAGO, 25 GKG auszulegen. 2. Dies gilt auch, wenn der Anwalt vor Ab
»1. Beantragt ein Arbeitnehmer, der an einem rechtmäßigen Streik teilnimmt, Erholungsurlaub, so kann daraus nicht ohne weiteres geschlossen werden, er wolle am Streik - für diesen Zeitraum - nicht mehr teilnehmen. 2. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet
»1. Ein Eishockeyspieler, der sich vertraglich verpflichtet, für einen Verein zu spielen, und dafür lediglich eine Pauschale zur Abdeckung der anfallenden Fahrtkosten zwischen Wohnort und Vereinssitz erhält, ist weder Arbeitnehmer des Vereins noch arbeitn
»1. Eine kollektive kurzfristige Arbeitsniederlegung in einem konkreten Betrieb stellt nur dann einen rechtmäßigen Warnstreik dar, wenn ein die konkrete Arbeitsniederlegung umfassender gewerkschaftlicher Streikbeschluss vorliegt und der Geltungsbereich de
»1. Eine kollektive kurzfristige Arbeitsniederlegung in einem konkreten Betrieb stellt nur dann einen rechtmäßigen Warnstreik dar, wenn ein die konkrete Arbeitsniederlegung umfassender gewerkschaftlicher Streikbeschluss vorliegt und der Geltungsbereich de
»Aufwendungsersatz für Übernachtungskosten bei Übernachtung auf auswärtiger Baustelle.«
»1. Bestreitet ein Arbeitgeber die Verpflichtung, eine Betriebsvereinbarung in bestimmter Weise durchzuführen, nicht und hat er auch in der Vergangenheit keinen Anlass gegeben, an seinem Willen zur ordnungsgemäßen Durchführung zu zweifeln, so fehlt für ei
Einigungsstelle: Beteiligung mehrerer Arbeitgeber nach Betriebsänderung
»1. Eine Berufung des Konkursverwalters gegen ein gegen den Gemeinschuldner ergangenes Endurteil ist auch dann zulässig, wenn dem Gericht die Tatsache der Konkurseröffnung nicht mitgeteilt worden ist. Einer Zurückverweisung an das Arbeitsgericht bedarf es
»Der beigeordnete Rechtsanwalt kann im Rahmen der gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 BRAGO vorzunehmenden Vergleichsberechnung nicht die - fiktiven - Reisekosten der von ihm vertretenen Partei für sich geltend machen, die durch seine Zuziehung erspart worden sind.
Entschädigung für Dolmetscher
»1. Gemäß § 319 ZPO kann auch das in einem Protokoll aufgeführte Passivrubrum berichtigt werden. 2. Verpflichtet sich eine beklagte GmbH, deren Gesellschafter schon vor der Rechtshängigkeit der Klage die Eintragung der GmbH ins Handelsregister nicht mehr
Nachträgliche Aufhebung der Prozesskostenhilfe-Bewilligung bei unterlassener Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO
»1. Zu den Anforderungen an den Sachvortrag des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess bei betriebsbedingten Kündigungen. 2. Eine Kündigung ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unwirksam, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein
Kostenerstattung - Vorstellungskosten
LAG Nürnberg - 2002/15811
Arbeitszeit beim Doppelarbeitsverhältnis
»1. Über den Antrag auf nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage hat stets zunächst das Arbeitsgericht zu entscheiden; das Landesarbeitsgericht kann im Zulassungsverfahren ausschließlich als Beschwerdeinstanz tätig werden. 2. Entsch
»Nach § 19 BRAGO kann vom Anwaltsmandanten die Feststellung begehrt werden, dass eine Beweisgebühr nicht angefallen ist.«
»1. Muss ein Arbeitnehmer konkret mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während einer urlaubsbedingten Abwesenheit rechnen, hat er Vorkehrungen zu treffen, dass ihn rechtsgeschäftliche Erklärungen des Arbeitgebers auch während des Urlaubs erreichen.
»Mit einer Nichtigkeitsklage kann das Fehlen einer Vertretungsmacht des in erster Instanz des Hauptprozesses aufgetretenen Vertreters nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Vertretungsmacht in dem im Hauptprozess ergangenen Berufungsurteil geprüft wo
»1. Streitgegenstand bei der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis aus Anlass einer ganz bestimmten Kündigung zu dem beabsichtigten Termin aufgelöst worden ist (sog. punktuelle Streitgegenstandstheorie). 2. Mi
»1. Scheitert eine Kündigung, bei der der Personalrat ordnungsgemäß gemäß Art. 72 Abs. 1, 77 Abs. 1 BayPersVG mitgewirkt hat, am fehlenden oder nicht nachweisbaren Zugang beim Kündigungsgegner, so bedarf es vor der erneuten Übersendung des Kündigungsschre