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AG Bremen - Entscheidung vom 02.06.1995

24 C 72/1995

Normen:
AGBG § 9 Abs. 2, § 10 Nr. 7
BGB §§ 615, 621 Nr. 5, § 296

Fundstellen:
DRsp I(138)756a
NJW-RR 1996, 818

Vgl. auch AG Rastatt (Urteil - 1 C 391/94 - 12.1.1995, NJW-RR 1996, 817): kein Entgelt-Anspruch des Zahnarztes für versäumten Termin (keine Leistungszeit-Bestimmung i.S. von § 296 BGB durch bloße Terminabsprache). DRsp [...]
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