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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.02.1994

10a B 3422/93.NE

Normen:
BauO NW § 47 Abs. 8, § 60 Abs. 4
GG Art. 19 Abs. 4

Fundstellen:
DÖV 1995, 564
UPR 1994, 320
ZfBR 1994, 195

Die Antragstellerin betreibt in der Innenstadt einer Nachbargemeinde von Oberhausen ein Textilhaus. Sie begehrt im Hauptsacheverfahren die Ungültigkeitserklärung und im vorliegenden Verfahren die einstweilige [...]
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