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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 31.03.1994

8 U 3630/93

Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Ia
VVG § 1 Abs. 1 S.1

Fundstellen:
NJW-RR 1995, 862
r+s 1995, 9
SP 1994, 393
VersR 1995, 206
ZfS 1994, 331

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Im Berufungsverfahren hat keine Beweisaufnahme stattgefunden. Die Berufung des Klägers ist zulässig, § 511 f ZPO . Sie hat auch in der Sache [...]
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