I. Die beteiligten Eheleute haben in der gesetzlichen Ehezeit (vom 1.8.1971 bis 30.11.1992, § 1587 Abs. 2 BGB ) folgende Anwartschaften auf Altersversorgung erworben: 1. der Antragsgegner: a) bei der BfA in Höhe von [...]
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