Die gemäß §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 2 RPflG als sofortige Beschwerde zu wertende Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 09.06.1994 ist zulässig und teilweise [...]
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