Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 25.001,00 DM nebst Zinsen zu, § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B in Verbindung mit § 5 Nr. 4 VOB/B . Der [...]
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