Die Berufung der Beklagten ist unbegründet. Der Klägerin steht der vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 5.000 DM zu (§ 839 BGB , Art. 34 GG , § 847 BGB ). Zu dem Sturz der Klägerin am 25. [...]
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