S.a. OLG Köln SP 1994, 387 = r+s 1994, 405 sieht im Zurücklassen des Kfz-Briefs grobe Fahrlässigkeit, hat dies aber hinsichtlich des Kfz-Scheins ausdrücklich abgelehnt. Zur Repräsentanteneigenschaft vgl. auch OLG [...]
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