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1. Das Zurücklassen des Fahrzeugbriefes und des Fahrzeugscheins im Innern des Kfz ist bereits deshalb als grob fahrlässig zu werten, weil ein Dieb mit diesen Papieren ausgestattet in der Lage ist, das Fahrzeug z.B. auf sich umschreiben zu lassen bzw. zu v
1. Das Zurücklassen des Fahrzeugbriefes und des Fahrzeugscheins im Innern des Kfz ist bereits deshalb als grob fahrlässig zu werten, weil ein Dieb mit diesen Papieren ausgestattet in der Lage ist, das Fahrzeug z.B. auf sich umschreiben zu lassen bzw. zu v
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LG Frankfurt/Main - 1998/4030
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Das mit den Beschlagnahmen verfolgte Ermittlungsziel, die Mieteinnahmen des Beschuldigten vollständig zu erfassen, rechtfertigt nicht die Beschlagnahme der Unterlagen zum Notaranderkonto, über das die seinerzeitige Kaufpreisabwicklung des Grundstückskaufv
Gerät der Motorwagen eines Lastzuges mit dem rechten Hinterrad von der Straße ab und beim Versuch des Gegenlenkens der Lastzug außer Kontrolle, so liegt kein Unfall, sondern ein Betriebsschaden vor, wenn die Zuggabel des Anhängers den Motorwagen beschädig