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VGH Hessen - Entscheidung vom 23.09.1993

12 TH 776/93

Normen:
ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 Art. 7 Art. 13
AufenthG/EWG § 7
AuslG § 4 Abs. 1 § 8 Abs. 1 § 17 § 22 § 42 § 50 § 58 § 69 § 71 Abs. 2 S. 2 § 72 Abs. 1
Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) Art. 10
Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei Art. 36 Art. 41 Abs. 1

Fundstellen:
EzAR 020 Nr. 3
GewArch 1994, 128
InfAuslR 1994, 91
ZAR 1993, 178

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 2. September 1992 gegen die ausländerrechtliche [...]
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