1) Die sofortige Beschwerde des Klägers ist zulässig (§ 91 a Abs. 2 , §§ 567 ff. ZPO ); hinsichtlich des Beschwerdewertes des § 567 Abs. 2 ZPO wird auf die nachfolgenden Ausführungen unter Nr. 4 verwiesen. 2) Das [...]
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