»Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroff. (§§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO , 46 Abs. 1 OWiG ) als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum [...]
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