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LG Neubrandenburg - Entscheidung vom 28.09.1993

1 S 22/93

Normen:
BGB §§ 249 f., § 823
StVO § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1

Fundstellen:
RAnB 1994, 70

Die Berufung ist unbegründet. Kein Anspruch gem. §§ 823, 249 ff. BGB Der Kläger (Kl.) hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 , §§ 249 ff. BGB . Kriterien für die Verkehrssicherungspflicht der Bekl.; [...]
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