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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 22.09.1993

2/1 S 78/93

Normen:
BGB § 269, § 270, § 271, § 362
BGB § 362

Fundstellen:
DRsp I(125)425a
DRsp I(128)210a
NJW-RR 1994, 305
WM 1994, 790

'Die Erfüllung einer Geldschuld im bargeldlosen Zahlungsverkehr i.S. des § 362 BGB tritt erst mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Gläubigers ein (BGHZ 6, 121, 122). ... Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit [...]
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