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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 01.02.1991

3 U 95/89

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils, die zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gewechselten Schriftsätze der Parteien, [...]
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