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BGH - Entscheidung vom 10.07.1991

VIII ZR 296/90

Normen:
BGB § 134, § 398

Fundstellen:
BB 1991, 1737
BGHR BGB § 134 Arzthonorar 1
BGHR BGB § 398 Arzthonorar 1
BGHR StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1 Schweigepflicht 1
CR 1992, 21
DRsp I(111)186a-b
EWiR § 138 BGB 11/91, 959
JuS 1992, 153
MDR 1991, 1035
NJW 1991, 2955

Die Klägerin verlangt von den Beklagten als Gesamtschuldnern aus abgetretenem Recht das Honorar für eine zahnärztliche Behandlung der Beklagten zu 1 in Höhe von 9.020,84 DM. Sie macht geltend, sie habe den [...]
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