Siehe hierzu die nachgehende Entscheidung des BVerwG vom 11.02.1991 - 4 B 50.90 -. Vorinstanz: VG Stuttgart, vom 22.08.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 343/89 BRS 50 Nr. 56 BWVPr 1991, 133 UPR 1991, 236 VBlBW 1990, [...]
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