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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 17.07.1990

9 S 639/90

Normen:
FTG Bad.-Württ. § 6 Abs.1
GG Art. 140

Fundstellen:
DRsp V(540)196a
GewArch 1990, 335
NVwZ-RR 1990, 559

a. »Mit dem VG Minden (GewArch 1987, 142 [hier: V (540) 158 c], mit zust. Anmerkung von Würkner, GewArch 1987, 262 f.) und den Entscheidungen der OLGe Frankfurt (NJW 1988, 2250) und Hamm (NJW 1989, 2778) und Stimmen in [...]
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