a. »Mit dem VG Minden (GewArch 1987, 142 [hier: V (540) 158 c], mit zust. Anmerkung von Würkner, GewArch 1987, 262 f.) und den Entscheidungen der OLGe Frankfurt (NJW 1988, 2250) und Hamm (NJW 1989, 2778) und Stimmen in [...]
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