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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 13.03.1990

1 S 3361/89

Normen:
AuslG §§ 2, 7, 9 Abs. 1 Nr. 3, § 21 Abs. 3 S. 2
VwGO § 80 Abs. 1

Fundstellen:
NVwZ-RR 1990, 513

Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig und begründet. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts besteht Veranlassung, dem Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Da der Antragsgegner die [...]
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