»... Zwar ist auch dort, wo das Gericht gemäß § 67 Abs. 2 StGB bestimmt, daß »die Strafe«, also die ganze verhängte, zeitige Freiheitsstrafe, vor der Maßregel zu vollziehen sei, die im Urteil verhängte, aber ggf. um [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!