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SchlHOLG - Entscheidung vom 02.04.1990

1 Ws 118/90

Normen:
StGB § 51 Abs.1

Fundstellen:
DRsp III(310)189b
NStZ 1990, 407
Rpfleger 1990, 384

»... Zwar ist auch dort, wo das Gericht gemäß § 67 Abs. 2 StGB bestimmt, daß »die Strafe«, also die ganze verhängte, zeitige Freiheitsstrafe, vor der Maßregel zu vollziehen sei, die im Urteil verhängte, aber ggf. um [...]
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