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SchlHOLG - Entscheidung vom 17.05.1990

3 W 23/90

Normen:
BGB § 1612

Fundstellen:
LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 32
LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 37
NJW-RR 1990, 710
NJW-RR 1991, 710

B. Wie LS 37 a: BayObLG, FamRZ 1989, 660 = NJW-RR 1989, 1238 . Auflistung der einzelnen besonderen Gründe a. Ausreichend für die gerichtliche Änderung sind: - Wohnortwechsel und Kontakt zur Mutter ( SchlHOLG , NJW-RR [...]
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