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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 11.06.1990

13 B 1283/90

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1
PBefG § 13 Abs. 5
VwGO § 42 Abs. 2

Fundstellen:
DÖV 1991, 473
DVBl 1991, 65
GewArch 1991, 23
NVwZ-RR 1991, 147
NWVBl 1991, 90
NZV 1990, 446
OVGE Mü/Lü 42, 122
VRS 79, 463

Das Begehren, dem Antragsgegner durch einstweilige Anordnung zu untersagen, künftig Taxikonzessionen in sog. Härtefällen unabhängig von der Vormerkliste zu erteilen, ist ohne Erfolg, weil ein Anordnungsgrund nicht [...]
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