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OVG Münster - Entscheidung vom 09.01.1990

10 A 1476/86

Normen:
NamÄndG § 3

Fundstellen:
DRsp V(549)546d-f
FamRZ 1990, 879
NJW 1990, 2216

(d) »... Ob ein die Namensänderung rechtfertigender, wichtiger Grund vorliegt, ist durch Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitenden Interessen zu bestimmen. Die schutzwürdigen Interessen dessen, der [...]
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