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OVG Hamburg - Entscheidung vom 08.05.1990

Bf VI 54/89

Normen:
FTSchVO (Feiertagsschutzverordnung) Hamburg § 1
FeiertG (Feiertagsgesetz) Hamburg § 2
GewO § 105

Fundstellen:
DVBl 1991, 65
GewArch 1992, 76
JA 1992, 125
NVwZ 1991, 180
zfs 1991, 72

A. Der Kläger betreibt eine Selbstbedienungstankstelle ... und wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem ihm die Beklagte untersagt hat, die auf dem Betriebsgrundstück befindliche (Kraftfahrzeug-)Münzwaschanlage sowie [...]
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