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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 21.03.1990

4 U 1627/89

Normen:
BGB § 765, § 767
KO § 63

Fundstellen:
DRsp I(138)623f
JuS 1992, 434
NJW-RR 1992, 47
WM 1991, 1794
ZIP 1991, 1018

f. »Die Bekl. war berechtigt, für die verbürgte Hauptforderung auch für den Zeitraum nach Konkurseröffnung Verzugszinsen auch gegenüber den Bürgen geltend zu machen. ... § 63 Nr. 1 KO bestimmt lediglich, daß die seit [...]
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