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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 30.08.1990

Ws 919/90

Normen:
StVollzG § 37 Abs. 3

Fundstellen:
ZfStrVo 1991, 245

Die statthafte, sowie form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 116 Abs. 1 StVollzG zur Rechtsfortbildung und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, da sich für die Frage der [...]
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