Die gemäß §§ 21 RPflG , 104 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht die der Beklagten zu 2) für die Erstellung eines Auszugs aus den Ermittlungsakten entstandenen Kosten [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!