I. Das Amtsgericht Rastatt hat gegen die Betroffenen P. und L. wegen vorsätzlichen Tätigwerdenlassens unerlaubt entliehener Arbeitnehmer (Art. 1 § 1 Abs. 1, 16 Abs. 1 Nr. 1 a AÜG ) Geldbußen in Höhe von jeweils [...]
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