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OLG Hamburg - Entscheidung vom 20.02.1990

2 Ws 30/90

Normen:
StPO § 453 Abs.2 S.3

Fundstellen:
DRsp IV(466)208a
MDR 1990, 564
StV 1990, 270

»Gem. § 453 Abs. 2 Satz 3 StPO ist der Widerruf der Strafaussetzung mit der sofortigen Beschwerde anzufechten. Nach einer im Vordringen befindlichen Ansicht in der Rechtspr. (OLG Hamm, NStZ 1988, 291 ; OLG Düsseldorf, [...]
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