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OLG Hamburg - Entscheidung vom 18.01.1990

3 U 204/89

Normen:
UWG § 1
VOEWG Nr. 1035/72

Fundstellen:
wrp 1990, 838

Die Klägerin ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung zu wahren. Die Beklagte unterhält Kaufhäuser, in denen sie u.a. [...]
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