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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 30.03.1990

2 U 249/89

Normen:
AKB § 7 Nr.I.2 S.3
StGB § 142

Fundstellen:
DRsp II(229)256c-d
VersR 1990, 1005

c. »Dem Kl. kann eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach § 7 Nr. I. 2 Satz 3 AKB nicht vorgeworfen werden. Zwar hat er eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht veranlaßt. Die Aufklärungsobliegenheit geht jedoch, [...]
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