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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 23.01.1990

5 U 61/89

Fundstellen:
BB 1990, 1514

Nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. § 91 a ZPO [...]
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