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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 03.03.1990

1 Ws 161/90

Normen:
StGB § 69 Abs.2 Nr.2, § 69 a
StPO § 111 a Abs.1 S.1

Fundstellen:
DAR 1990, 355
DRsp IV(449)244c-d
NJW 1990, 3033
VRS 79, 23

c-d. »Die Strafkammer hat die Fahrerlaubnis der Angekl. zu Recht vorläufig entzogen. Es sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß auch in der bevorstehenden Berufungshauptverhandlung die Fahrerlaubnis nach § [...]
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