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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 22.08.1990

VI 14/89

Normen:
GVG § 169
StPO §§ 271 ff., § 338 Nr.8

Fundstellen:
DRiZ 1991, 57
DRsp IV(457)97c-d
MDR 1991, 177
NJW 1990, 2898
NStZ 1990, 554
StV 1991, 102

c-d. »Ob Ä vom Verteidiger beantragte Ä Aufnahmen [der Hauptverhandlung, insbesondere zum Zwecke der Verteidigung, auf Tonträger] zuzulassen sind, obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters .. . Bei seinen [...]
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